Integrationskurse

Allgemeiner Integrationskurs

Der Kurs umfasst 600 Unterrichtsstunden + 100 Stunden Orientierungskurs. Ziel ist es, den Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 zu vermitteln und sie mit dem Leben in Deutschland vertraut zu machen. Er schließt mit der Sprachprüfung "Deutsch Test für Zuwanderer" (DTZ) ab. Im Orientierungskurs geht es um Landeskunde (Geschichte, Staatsaufbau, Grundrechte, Pflichten, Kultur in Deutschland) und nicht zuletzt um Werte wie Toleranz oder die Gleichstellung von Mann und Frau. Nach Beendigung des Kurses wird der Test „Leben in Deutschland“ (LiD) abgelegt.

Integrationskurs Wiederholer

Auf Antrag kann das BAMF (nach Nichtbestehen des DTZ) die einmalige Wiederholung des Integrationskurses im Umfang von 300 UE gestatten. Im Anschluss kann auch der DTZ wiederholt werden.

Integrationskurs mit Alphabetisierung

Im Alphabetisierungskurs geht es zuerst einmal um das Erlernen des Lesens und Schreibens in deutscher Sprache. Der Kurs umfasst 900 Stunden, kann aber auf 1200 UE erweitert werden. Dazu kommen noch 100 Stunden für den Orientierungskurs (vgl. allgemeine Integrationskurse). Er setzt sich zusammen aus einem Basis-Alpha-Kurs, dem Aufbau-Alpha-Kurs A sowie dem Aufbau-Alpha-Kurs B mit jeweils 300 Unterrichtseinheiten. Ziel ist es, dass Sie am Ende des Kurses den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und den Test „Leben in Deutschland“ (LiD) erfolgreich bestehen.

Integrationskurs für Zweitschriftlerner

Die Teilnehmenden können schon lesen und schreiben in ihrer Muttersprache. Sie sind aber nicht vertraut mit dem lateinischen Schriftsystem, wie es z.B. in der deutschen, englischen oder französischen Sprache verwendet wird. Der Kurs beinhaltet alle Themen und sprachlichen Kommunikationsmittel eines Integrationskurses, wobei am Anfang besonders viel Wert auf den Erwerb des lateinischen Schriftsystems gelegt wird. Der Kurs kann bis zu 1000 Unterrichtsstunden umfassen (900 UE + 100 UE Orientierungskurs). Auch dieser Kurs schließt mit den beiden Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab. Hier finden Sie weitere Informationen vom BAMF.

Integrationskurs für Frauen

Der Frauen-Integrationskurs macht Sie in bis zu 1000 UE sprachlich fit für das Leben in Deutschland. Zusätzlich zu den Inhalten eines Integrationskurses bietet er Ihnen folgende Besonderheiten: - Sie lernen während des Kurses die Kindergärten oder Schulen Ihrer Kinder kennen. - Ihr Kurs wird von einer Frau geleitet. - Sie treffen im Kurs andere Frauen, die ähnliche Interessen haben wie Sie. - Sie sprechen im Kurs über Themen, die Sie besonders interessieren, zum Beispiel die Erziehung und Ausbildung Ihrer Kinder und spezielle Beratungsangebote an Ihrem Wohnort. - Außerdem sprechen Sie darüber, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es zwischen dem Leben von Frauen in Deutschland und in Ihren Heimatländern gibt. Nach Beendigung des Kurses können Sie den Deutsch Test für Zuwanderer (DTZ) und den Test Leben in Deutschland (LiD) ablegen.

Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder arbeitsmarktnahe Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können an einem Sprachkurs teilnehmen. Dazu müssen Sie beim BAMF einen Antrag stellen. Haben Sie den Berechtigungsschein, können Sie unseren Kurs besuchen. Nähere Auskünfte vom BAMF

Berufssprachkurse

Berufssprachkurs A2

Sie waren nicht erfolgreich bei der DTZ-Prüfung und haben das A2-Niveau nicht erreicht, wollen aber weiter Deutsch lernen? Dann bietet sich für Sie der Berufssprachkurs A2 an. Er umfasst 400 Unterrichtsstunden. Dieser Kurs schließt mit der Prüfung telc Deutsch A2 ab. Für die Teilnahme benötigen Sie einen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ausgestellten Berechtigungsschein. Bei Nichtbestehen ist dieser Kurs wiederholbar.

Berufssprachkurs B1

Sie haben den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) nicht bestanden, wollen aber die deutsche Sprache unbedingt weiterhin lernen und das Niveau B1 erreichen? Dann ist für Sie dieser Kurs das Richtige. In den 400 Unterrichtseinheiten geht es vor allem um die sprachliche Meisterung einfacher beruflicher Tätigkeiten und das Bestehen der telc-B1-Prüfung, die den Kurs abschließt. Für die Teilnahme benötigen Sie einen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ausgestellten Berechtigungsschein. Bei Nichtbestehen ist dieser Kurs wiederholbar.

Berufssprachkurs B2

Wollen Sie in Deutschland eine qualifizierte berufliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie die deutsche Sprache mindestens auf Niveau B2 beherrschen (gemäß §45a). Wir bieten diesen Kurs mit 400 oder 500 UE an. Mit der Teilnahme am Berufssprachkurs B2 können Sie das erforderliche Niveau erreichen. Sie schließen den Kurs ab mit der Prüfung telc Deutsch B2 ab. Für die Teilnahme benötigen Sie einen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ausgestellten Berechtigungsschein. Bei Nichtbestehen ist dieser Kurs wiederholbar.

Berufssprachkurs C1

Wollen Sie künftig auch in Ihrem qualifizierten Beruf in Deutschland tätig sein oder wollen studieren, brauchen Sie unbedingt eine Sprachbeherrschung auf dem Niveau C1. Sie wollen also z.B. als Lehrer oder Lehrerin, Arzt oder Ärztin, Apotheker oder Apothekerin, Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten, dann haben Sie ohne bestandene C1-Prüfung kaum eine Chance. Der Kurs umfasst 400 UE und schließt mit der Prüfung telc Deutsch C1 ab. Für die Teilnahme benötigen Sie einen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ausgestellten Berechtigungsschein. Bei Nichtbestehen ist dieser Kurs wiederholbar.

ESF-Kurse

Neben den von BAMF geförderten berufsbezogenen Integrationskursen (DeuFöV) führen wir auch ESF- (Europäischer Sozialfonds) geförderte berufsbezogene Kurse durch.

Fachsprachenkurse

Um Absolventen allgemeiner Sprachkurse fit für den Arbeitsmarkt zu machen, konzipieren wir maßgeschneiderte fachbezogene Sprachkurse, Kurse – für Firmen/Arbeitgeber ebenso wie für Bildungsträger.

Deutschkurse Termin UE Unterrichtszeit Adresse
Berufssprachkurs (BSK) B2 22. April 2024 - 4. November 2024 16 abends Herzbergstraße 87
10365 Berlin
allgemeiner Integrationskurs (vormittags) 6. Mai 2024 25 vormittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
3. Etage
Berufssprachkurs (BSK) B2 13. Mai 2024 - 18. September 2024 25 vormittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
Alphabetisierungskurs 16. Mai 2024 - 17. Mai 2025 25 vormittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
Berufssprachkurs (BSK) B1 3. Juni 2024 - 10. Oktober 2024 25 vormittags Herzbergstraße 87
10365 Berlin
Berufssprachkurs (BSK) B2 3. Juni 2024 - 7. November 2024 25 vormittags Herzbergstraße 87
10365 Berlin
Wiederholer-Integrationskurs (nachmittags) 10. Juni 2024 20 nachmittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
3. Etage
Integrationskurs (Wiederholer) 8. Juli 2024 - 17. Oktober 2024 25 vormittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
allgemeiner Integrationskurs (abends) 10. Juli 2024 - 9. Juni 2025 16 abends Herzbergstr. 87
10365 Berlin
Berufssprachkurs (BSK) B1 2. September 2024 - 31. Januar 2025 20 nachmittags Herzbergstraße 87
10365 Berlin
Berufssprachkurs (BSK) C1 2. September 2024 20 abends IIK e.V. Berlin
Herzbergstraße 87
10365 Berlin
Informationen und Anmeldung:
Montag bis Freitag, 9-11 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag, zusätzlich 13-15 Uhr
Berufssprachkurs (BSK) A2 9. September 2024 - 10. Januar 2025 25 vormittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
allgemeiner Integrationskurs (nachmittags) 2. Dezember 2024 20 nachmittags Herzbergstr. 87
10365 Berlin
3. Etage

Häufige Fragen Deutschkurse

 

Wofür wird ein Deutsch-B1-Sprachnachweis allgemein benötigt?

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will, muss gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachweisen. Dazu braucht man ein staatlich anerkanntes Zeugnis bzw. Zertifikat. Wer ein Studienkolleg an Hochschulen besuchen möchte, braucht diesen Sprachnachweis ebenso. (Studienkollegs bereiten auf das Studium an einer deutschen Hochschule vor. Sie helfen Personen mit einem ausländischen Abitur, das in Deutschland nicht anerkannt ist.) Nicht wenige Betriebe und Ausbildungsstätten verlangen bei Bewerbungen einen Sprachnachweis für Deutsch B1. In welchen Berufen wird ein Nachweis über eine Deutsch-B1-Prüfung benötigt? Sehr häufig suchen Handwerksbetriebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit und auch ohne handwerkliche Ausbildung und verlangen Deutschkenntnisse auf der Sprachstufe B1. Auch bei einigen Ausbildungsgängen wird dieser Sprachnachweis verlangt, zum Beispiel als Pflegefachhelfer. Firmen und Einrichtungen suchen oft sogenannte Quereinsteiger ohne Ausbildung. Diese Personen werden in internen Kursen geschult. Dafür müssen die Bewerber gute Deutschkenntnisse nachweisen. Ein Deutsch-B1-Zertifikat wird auch hier oft verlangt.

Wer ist berechtigt, an den Integrationskursen teilzunehmen?

Bei Vorlage einer Kurszulassung sind zur Teilnahme berechtigt:  

  • Ausländerinnen und Ausländer, die seit 2005 zum Arbeiten oder zu einem Familienangehörigen nach Deutschland gezogen sind und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
  • Menschen mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel – der Niederlassungserlaubnis
  • Anerkannte Flüchtlinge  • Spätaussiedler, die seit 2005 eingereist sind.
  • Darüber hinaus können weitere Personen am Kurs teilnehmen, wenn Plätze verfügbar sind: • • EU-Bürgerinnen und -Bürger und deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen
  • Asylbewerberinnen und -bewerber mit „guter Bleibeperspektive“, seit dem 1. August 2019 sind das Personen aus Syrien und Eritrea.
  • Asylbewerberinnen und -bewerber aus anderen Ländern, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind und die zum Beispiel arbeiten oder arbeitssuchend sind  
  • Geduldete, deren Abschiebung aus persönlichen oder humanitären Gründen ausgesetzt wurde
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben.  

     
Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs?

Pro Unterrichtseinheit müssen Teilnehmende 1,95 Euro bezahlen. Ein allgemeiner Integrationskurs kostet somit 1.365 Euro. Wer den Kurs innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abschließt, bekommt die Hälfte des Betrages zurückerstattet.

Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen können von den Kosten befreit werden.

Beantwortung weiterer Fragen zu Integrationskursen:

https://mediendienst-integration.de/de/artikel/fragen-und-antworten-zu-…

Wofür wird ein Deutsch-B1-Sprachnachweis allgemein benötigt?

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will, muss gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachweisen. Dazu braucht man ein staatlich anerkanntes Zeugnis bzw. Zertifikat. Wer ein Studienkolleg an Hochschulen besuchen möchte, braucht diesen Sprachnachweis ebenso. (Studienkollegs bereiten auf das Studium an einer deutschen Hochschule vor. Sie helfen Personen mit einem ausländischen Abitur, das in Deutschland nicht anerkannt ist.) Nicht wenige Betriebe und Ausbildungsstätten verlangen bei Bewerbungen einen Sprachnachweis für Deutsch B1.

In welchen Berufen wird ein Nachweis über eine Deutsch-B1-Prüfung benötigt?

Sehr häufig suchen Handwerksbetriebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit und auch ohne handwerkliche Ausbildung und verlangen Deutschkenntnisse auf der Sprachstufe B1. Auch bei einigen Ausbildungsgängen wird dieser Sprachnachweis verlangt, zum Beispiel als Pflegefachhelfer. Firmen und Einrichtungen suchen oft sogenannte Quereinsteiger ohne Ausbildung. Diese Personen werden in internen Kursen geschult. Dafür müssen die Bewerber gute Deutschkenntnisse nachweisen. Ein Deutsch-B1-Zertifikat wird auch hier oft verlangt.