Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Interkulturelle Kommunikation e. V. Berlin (IIK e.V. Berlin)

Sofern keine anderen vertraglichen Regelungen vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit der Anmeldung zu Fortbildungen und Zusatzqualifizierungen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zu Fortbildungen und Zusatzqualifizierungen ist in jedem Fall schriftlich beim IIK e. V. Berlin vorzunehmen und sollte in der Regel bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen erfolgen per E-Mail oder per Post. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim IIK e. V. Berlin berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Fortbildung oder Zusatzqualifizierung, behält sich IIK e. V. Berlin ein Aufnahmeverfahren (Eingang der Anmeldung, Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme) vor.

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Fortbildung oder Zusatzqualifizierung durch IIK e. V. Berlin zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn das IIK e. V. Berlin die Annahme der Anmeldung ausdrücklich in Text- oder Schriftform bestätigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das IIK e. V. Berlin dies der bzw. dem Angemeldeten mit. 

Der Vertragsschluss steht unter Vorbehalt des Erreichens einer Mindestteilnehmendenzahl für die jeweilige Veranstaltung.

§ 2 Zeugnisse, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

Bei Zusatzqualifizierungen erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung vom IIK e. V. Berlin und nach erfolgreich abgelegter Abschlussarbeit/Portfolio ein Zertifikat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei Fortbildungen erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Der*die Teilnehmer*in überweist die Anmeldegebühr und die Kursgebühr auf das Konto des IIK e. V. Berlin:

Berliner Sparkasse, IBAN: DE57 1005 0000 0190 6255 62.

Das Entgelt ist stets im Voraus zu zahlen. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 4 Monaten kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Sofern bei der Anmeldung und im Anmeldeformular keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten folgende Bedingungen:

Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, längstens bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, kann der*die Teilnehmer*in ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Bereits gezahlte Lehrveranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, nicht jedoch die Anmeldegebühr, die als Bearbeitungsentgelt einbehalten wird.

Teilnehmende, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, wenn nicht ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird.

Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir Ihnen 50 Prozent der Kurskosten in Rechnung, bei einem Rücktritt ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir Ihnen 100 Prozent der Kurskosten in Rechnung.

§ 5 Widerrufsrecht

Für den Fall, dass die Anmeldung zustande kommt, finden Sie nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über Ihr Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

IIK e.V. Berlin, Herzbergstraße 87, 10365 Berlin.

E-Mail: info@iik.berlin

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen die Zahlung der Kursgebühr, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 6 Absage von Fortbildungen und Zusatzqualifizierungen

Wenn das IIK e. V. Berlin Fortbildungen und Zusatzqualifizierungen aufgrund nicht ausreichender Anmeldungen und anderer nachvollziehbarer Gründe absagen muss, werden in diesem Fall bereits gezahlte Entgelte erstattet.

Wenn einzelne Seminare im Rahmen von Zusatzqualifizierungen verschoben werden müssen, können Nachholtermine anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Fortbildungen bzw. Zusatzqualifizierungen sind ausgeschlossen.

§ 7 Wechsel der Qualifizierenden und Seminarleitenden

Ein begründeter Wechsel der Qualifizierenden berechtigen die Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

Das IIK e.V. Berlin haftet nicht für Personen- und Sachschäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Mitarbeitenden des IIK e. V. Berlin beruhen.

§ 9 Ausschluss von der Teilnahme

Das IIK e. V. Berlin ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe § 3), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des IIK e. V. Berlin nach § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10 Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmende mit der Speicherung, Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Fortbildung bzw. Zusatzqualifizierung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung einverstanden.

§ 11 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Erfüllungsort

Die Veranstaltungen finden in den Räumen des IIK Berlin oder online statt, sofern nicht gesondert angegeben. Termine und Veranstaltungsorte werden mit der Ausschreibung des Lehrgangs bekannt gegeben.

Gerichtsstand ist Berlin.